Ausbildung zum Erzieher/ zur Erzieherin

Evangelische Fachakademie für Sozialpädagogik Nürnberg

Infos zum Standort

Verdienst und Kosten

  • Wir erheben kein Schulgeld.
  • Die Praktikantenvergütung im SEJ, sowie die Vergütung im Berufspraktikum erfolgt nach (tariflichen) Regelungen der Einrichtungen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung nach BAFöG und durch ein Stipendium möglich.

Transparenz und Offenheit sind uns wichtig. Damit Sie genau planen können, welche Kosten auf Sie zukommen, erhalten Sie hier einen Überblick über unsere Gebühren:

  • Aufnahmegebühr einmalig: 50 Euro
  • Lern- und Medienaufwand:

    • SEJ: 130 Euro im Schuljahr
    • Studienjahr I und II, sowie Berufspraktikum: 260 Euro im Schuljahr.

  • Prüfungsgebühr: 

    • Studienjahr II: einmalig 150 Euro

Die Gebühren sind steuerlich absetzbar.
Nach der Ausbildung liegt der Verdienst für Berufseinsteiger zwischen 2.500 - 2.800 Euro brutto (abhängig von Tätigkeit und Arbeitsfeld).

BAfoG und Stipendien

Stipendien der Sigmund-Schuckert-Stiftung

Die von der Stadt Nürnberg verwaltete Sigmund-Schuckert-Stiftung vergibt Stipendien an evangelische Schüler und Studenten. Informationen hierzu finden Sie hier.

Meister-BAföG und Schüler-BAföG

Endet das SPS 2, ist es für die meisten Studierenden Zeit, BAföG zu beantragen. Dabei gibt es zwei Arten. Einmal das Schüler-BAföG und einmal das Meister-BAföG.   

  • Beim Meister-BAföG gilt es zu beachten, dass man eine abgeschlossene Berufsausbildung haben muss, was gegeben ist, wenn man das SPS 2 abschließt. Empfehlenswert ist diese Art der Ausbildungsförderung vor allem für Studierende, deren Eltern beide arbeiten, da das Einkommen beim Schüler-BAföG eine hohe Rolle spielt. Doch es gibt beim Meister-BAföG auch einen Haken: Wenn dieses bewilligt wurde und man z.B. den Höchstsatz von ca. 600 Euro bekommt, sind dabei ca. 200 Euro darlehensfrei und die restlichen 400 € werden auf die beiden Studienjahre angerechnet und müssen nach einem gewissen Zeitraum nach Beendigung der Ausbildung zurückgezahlt werden. Weiterhin zu beachten ist, dass man den Kontostand, einen eventuell vorhandenen Bausparvertrag und ein eigenes Auto angeben muss. Hat man dann diese Hürde geschafft hat und wird das BAföG bewilligt, erhält man von der KFW – Bank ein Formular. Dieses muss ausgefüllt zurückgegeben werden, da die KFW – Bank das Darlehen gewährt. Ganz wichtig ist auch, dass nach einem Jahr ein Folgeantrag gestellt werden muss. Um sicherzustellen, dass die Zahlung im August nicht unterbrochen wird, ist es sinnvoll, diesen Antrag im Juli des ersten Studienjahres zu stellen. Auch muss man daran denken, sich die Formulare über den Schulbesuch im Sekretariat ausfüllen zu lassen und fristgerecht zurückzuschicken (Dies muss meistens im Halbjahr erfolgen).
  • Man kann das Meister-BAföG auch ohne Darlehen beantragen. Dann erhält man im Monat um die 200 € und es muss nichts zurückgezahlt werden.
  • Das Meister-BAföG kann leider nicht von Dual-Studierenden beantragt werden.
  • Beim Schüler-BAföG verhält es sich genauso, nur, dass man kein Darlehen bekommt und alles zurückzahlen muss. Allerdings wird der Betrag des BAföG mit dem Einkommen der Eltern verrechnet. Das heißt: Hohes Einkommen der Eltern, weniger BAföG.
  • Zur Information und Beantragung kann man sich an das Landratsamt oder das Amt für Ausbildungsförderung wenden.
  • Wer noch weitere Fragen hat, kann sich im Internet über das BAföG informieren oder auch schon die passenden Antragsformulare ausfüllen und drucken, z.B. hier: https://www.bafög.de und https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner
  • Die Online-Beantragung für Meister- und Schüler-BAföG kannst du hier durchführen. Weitere Informationen zum Verfahren findest du hier.