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Um die Ausbildung beginnen zu können, ist mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss (Mittlere Reife) nötig oder ein anerkannter Berufsabschluss, der einen mittleren Bildungsabschluss einschließt.
Die Bewerbungsunterlagen umfassen ein Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Kopie des letzten Zeugnisses, ggf. Nachweis über FSJ o.ä. und den ausgefüllten Bewerbungsbogen.
Bewerbung bitte über unser Online-Bewerbungsportal einreichen.
Nein, das ist nicht nötig. Nach der Zusage des Ausbildungsplatzes an der Fachakademie ist es ausreichend einen geeigneten Praktikumsplatz zu suchen, der die Anforderungen erfüllt.
Nein. Die Evangelische Fachakademie ist allerdings eine evangelische Schule und befindetet sich unter der Trägerschaft der Rummelsberger Diakonie. Wir bieten evangelische Religionspädagogik im Ausbildungskontext an. Dieses Fach muss von allen Praktikant*innen und Studierenden besucht werden.
Eintrittsdatum ist jeweils der erste Schultag im September. Das Sozialpädagogische Einführungsjahr beginnt am 1. September in der Praxis.
Wenn die Ausbildung mit dem Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) begonnen wird, dauert die Ausbildung vier Jahre. Wenn ein Direkteinstieg in die Erzieher*innen-Ausbildung möglich ist, sind es drei Jahre.
Um direkt in die dreijährige Ausbildung einsteigen zu können, benötigen Sie folgende Voraussetzungen:
Die einmalige Anmeldegebühr beträgt 50 Euro.
Für das SEJ wird halbjährlich 65 Euro Materialgebühr erhoben. Für das Studienjahr I und II sowie das Berufspraktikum beträgt der Lern- und Medienaufwand jährlich 260 Euro. Es wird eine einmalige Prüfungsgebühr von 150 Euro erhoben.
Änderungen vorbehalten.
Nein, die Ausbildung erfolgt an unserer Fachakademie in Vollzeit von Montag bis Freitag, 8.00 – 17.00 Uhr.
Das Berufspraktikum kann mit reduzierten Stunden in 2 Jahren absolviert werden.
Eine Ausbildung in Teilzeit ist jedoch an der Fachakademie für Sozialpädagogik in Rummelsberg möglich.
Weitere Infos unter: faks-rummelsberg.de
Ja, das ist möglich, die Ausbildung zum*r staatl. gepr. Kinderpfleger*in ist eine mögliche Zugangsvoraussetzung, der Nachweis der Zugangsvoraussetzung muss der Bewerbung dann beiliegen.
Während des SEJ wird eine Ausbildungsvergütung von der Praxisstelle gezahlt, weitere Leistungen sind hier nur im Ausnahmefall üblich.
Während den zwei Ausbildungsjahren an der Fachakademie kann das sog. Aufstiegs-BaföG gewährt werden, das nicht zurückgezahlt werden muss. Der Höchstsatz für Alleinstehende liegt bei 892 Euro, für verheiratete Lernende und Lernende mit Kindern erhöht sich der Beitrag nochmals. Details und weitere Informationen siehe: aufstiegs-bafoeg.de