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Um die Ausbildung beginnen zu können, ist mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss (Mittlere Reife) nötig oder ein anerkannter Berufsabschluss, der einen mittleren Bildungsabschluss einschließt.
Die Bewerbungsunterlagen umfassen ein Bewerbungsschreiben, einen vollständigen Lebenslauf, Kopie des letzten (Schul-)Zeugnisses, ggf. Nachweis über FSJ, Berufsausbildung o.ä. und den ausgefüllten Bewerbungsbogen.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal ein.
Nein, das ist nicht nötig. Nach der Zusage des Ausbildungsplatzes an der Fachakademie ist es ausreichend einen geeigneten Praktikumsplatz zu suchen, der die Anforderungen erfüllt.
Nein, das müssen Sie nicht. Die Evangelische Fachakademie für Sozialpädagogik ist allerdings eine evangelische Schule und befindetet sich unter der Trägerschaft der Rummelsberger Diakonie. Wir bieten evangelische Religionspädagogik im Ausbildungskontext an. Dieses Fach muss von allen Praktikant*innen und Studierenden besucht werden.
Eintrittsdatum ist jeweils der erste Schultag im September. Das Sozialpädagogische Einführungsjahr beginnt am 1. September in der Praxis.
Wenn die Ausbildung mit dem Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) begonnen wird, dauert die Ausbildung vier Jahre. Wenn ein Direkteinstieg in die Erzieher*innen-Ausbildung möglich ist, sind es drei Jahre Regelausbildungszeit.
Um direkt in die dreijährige Ausbildung einsteigen zu können, benötigen Sie folgende Voraussetzungen:
Die einmalige Anmeldegebühr beträgt 50,- Euro.
Für das SEJ wird halbjährlich 70,- Euro Lern- und Medienaufwand erhoben.
Während des 1. und 2. Studienjahrs sowie des Berufspraktikums beträgt der Lern- und Medienaufwand jährlich 260,- Euro.
Es wird eine einmalige Prüfungsgebühr von 150,- Euro erhoben.
Änderungen vorbehalten.
Nein, die Ausbildung erfolgt an unserer Fachakademie in Vollzeit von Montag bis Freitag, 8.00 – 17.00 Uhr.
Das Berufspraktikum kann mit einer reduzierten Wochenarbeitszeit in 2 Jahren statt einem Jahr absolviert werden.
Eine Ausbildung in praxisintegrierter Form (PiA) ist an unserer "Schwester-FakS", der Fachakademie für Sozialpädagogik in Rummelsberg möglich.
Weitere Infos unter: faks-rummelsberg.de
Ja, das ist möglich, die Ausbildung zum*r staatl. gepr. Kinderpfleger*in ist eine mögliche Zugangsvoraussetzung, der Nachweis der Zugangsvoraussetzung muss der Bewerbung dann beiliegen.
Während des Sozialpädagogischen Einführungsjahrs und des Berufspraktikums wird eine Ausbildungsvergütung von der Praxisstelle gezahlt, weitere Leistungen sind hier nur im individuellen Ausnahmefall üblich.
Während der zwei Studienjahre an der Fachakademie hingegen kann das so genannte "Aufstiegs-BaföG" gewährt werden, in Form von Zuschüssen und Darlehen.
Details und weitere Informationen siehe: aufstiegs-bafoeg.de